Kaminofen Gesetzesänderung ab 2025
Welche Holzöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden?
Am 31. Dezember 2024 endete die Übergangsfrist der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. ( BImSchV) Das Bundes-Immissionsschutzgesetzes definiert Vorgaben zur Ableitung der Abluft von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sowie für Öl- und Gasfeuerungen. Diese Verordnung regelt die zulässigen Immissionswerte für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen.
In dieser Verordnung wurden die neuen Grenzwerte für Staub 0,15 Gramm je Kubikmeter und für Kohlenmonoxid mit vier Gramm je Kubikmeter neu festgelegt. Sollte diese Werte von Ihrer Feueranlage nicht nachweislich eingehalten werden, muss diese nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
Ist mein Ofen von den Änderungen 2025 betroffen?
Hier können Sie in einer ausführlichen Datenbank die technischen Daten abfragen und die Zulassung Ihres Kaminofens prüfen.